Aus, Schluss, vorbei: Die von den Bundesländern gewährte verlängerte Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen hat mit Ablauf des 31.01.2023 endgültig geendet. Und dennoch: Laut Bundesfinanzministerium sind bis zum 30.01.2023 bundesweit nur etwa 71% der insgesamt erwarteten Erklärungen eingegangen. Insgesamt sind etwa 9,4% der Erklärungen auf einem Papiervordruck eingegangen. Knapp 62% wurden bis zum 30.01.2023 elektronisch übermittelt. Finanzämter dürfen Besteuerungsgrundlagen schätzenDoch wie ...Den vollständigen Artikel lesen ...