Viele Verbände sehen die Vertrauensarbeitszeit durch das sogenannte Stechuhr-Urteil in Gefahr. Jetzt verteidigt die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts die Entscheidung und gibt gleichzeitig Entwarnung. Das sogenannte Stechuhr-Urteil hat eine Welle der Empörung losgelöst. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, ein Zeiterfassungssystem einzuführen, mit dem der Beginn und das Ende einer jeweiligen Arbeitszeit lückenlos erfasst werden muss. Dies bezieht sich nicht nur auf die üblichen Arbeitszeiten, sondern auch auf Mehr-, Sonntags- oder ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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