Die Rechte von Prämiensparern sind ein weiteres Mal gestärkt worden. Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) hat nämlich konkretisiert, inwiefern die beklagte Sparkasse ihre Zinsanpassung für Sparverträge durchzuführen hat. Der klagende Verbraucherschutzverband hat im Rahmen einer Musterfeststellungsklage die Feststellung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen der beklagten Sparkasse begehrt, die ab dem Jahr 1993 bis Anfang 2006 ausgereicht ...Den vollständigen Artikel lesen ...