Ein deutsches Gericht hat Amazon die permanente Datenerfassung von Tätigkeiten seiner Mitarbeiter:innen über deren Handscanner erlaubt. Leicht hat es sich die zuständige Richterin nicht gemacht, das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Im Oktober 2020 hatte die niedersächsische Datenschutzbeauftragte einer Tochterfirma von Amazon untersagt, Daten von Mitarbeiter:innen permanent über deren Handscanner zu erheben. Amazon hatte dagegen geklagt - daher wurde weiter ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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