Ein Beitrag von Hans-Ludger Sandkühler Seit Anfang 2018 gelten für den Vertrieb von sogenannten Versicherungsanlageprodukten (VAP) im Vergleich zu herkömmlichen Versicherungsprodukten besondere Anforderungen. Dazu zählen die Bereitstellung von speziellen Informationen, besondere Pflichten bei der Beratung und Beschränkungen hinsichtlich der Vergütung. Hinzu kommt seit dem 02.08.2022 die Verpflichtung, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu erfragen und zu berücksichtigen. Der rechtliche ...Den vollständigen Artikel lesen ...