Die Abgabefristen für die fiskalische Pflichtaufgabe werden ab diesem Jahr schrittweise verkürzt. Welche sechs Punkte Steuerpflichtige jetzt beachten sollten Von Stefan Rullkötter 1. GrundregelDie allgemeine Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen läuft jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres. Wer in den vergangenen zwei Jahren seine Steuererklärung ohne Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins erstellt hat, konnte sich dafür jeweils ...Den vollständigen Artikel lesen ...