Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Aktuelle Pressemitteilung der Obotritia Capital KGaA:Unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 (a) der Bedingungen ihrer 7,5% Hybridanleihe mit unbegrenzter Laufzeit in der Fassung vom 15. Mai 2020 (ISIN DE000A1616U7/ WKN A1616U) ("Anleihebedingungen") hat die Obotritia Capital KGaA ("Emittentin") heute entschieden, von ihrem in den Anleihebedingungen ausdrücklich vorgesehenen Recht Gebrauch zu machen und die Zinszahlung am 26. Februar 2023 aufzuschieben. Die Emittentin beabsichtigt, die Aufgeschobene Zinszahlung (wie in den Anleihebedingungen definiert) im Laufe des Geschäftsjahres 2023 nachzuzahlen. Der Freiwillige Nachzahlungstermin (wie in den Anleihebedingungen definiert) wird gemäß § 14 i.V.m. § 4 Abs. 2 der Anleihebedingungen veröffentlicht. (14.02.2023/alc/n/a) ...Den vollständigen Artikel lesen ...