COMMERZBANK AG - Nach der Stabilisierung Polen Doppeltranche 2033 + 2043
PR Newswire
London, 15. Februar
Bekanntmachung nach der Stabilisierung
15. Februar 2023
Nicht zur direkten oder indirekten Verbreitung in oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder einer Gerichtsbarkeit, in der eine solche Verbreitung rechtswidrig wäre.
Republik Polen
EUR Dual-Tranche-Benchmark-Transaktion mit 10 und 20 Jahren
Bekanntmachung nach der Stabilisierung
Die Commerzbank (Ansprechpartnerin: Daniela Olt-Farrelly; Telefon: +49 69 136-20) gibt bekannt, dass die nachfolgend genannten Stabilisierungsmanager im Zusammenhang mit dem Angebot der folgenden Wertpapiere keine Stabilisierung (im Sinne von Artikel 3.2 Buchstabe d der Marktmissbrauchsverordnung (EU-Verordnung 596/2014) vorgenommen haben .
Emittent: | Die Staatskasse der Republik Polen, vertreten durch den Finanzminister |
Bürge (falls vorhanden): | nichts |
ISINs: | XS2586944659 (10 Jahre) XS2586944147 (20 Jahre) |
Gesamtnennbetrag: | € 2,250,000,000 (10yr) € 1,250,000,000 (20yr) |
Beschreibung: | 3,875 % vorrangige, unbesicherte Schuldverschreibungen mit Fälligkeit am 14. Februar 2033 4,25% vorrangige, unbesicherte Schuldverschreibungen mit Fälligkeit am 14. Februar 2043 |
Stabilisierungskoordinator: Stabilisierungsmanager: | Commerzbank Deutsche Bank ING Société Générale |
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung noch ein Angebot dar, Wertpapiere der Emittentin in irgendeiner Jurisdiktion zu zeichnen, zu zeichnen oder anderweitig zu erwerben oder zu veräußern.
Diese Bekanntmachung ist weder direkt noch indirekt zur Verbreitung in oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder einer anderen Gerichtsbarkeit bestimmt, in der eine solche Verbreitung rechtswidrig wäre.
