Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat auch in zweiter Instanz einen Schadenersatzanspruch von früheren Anlegern des insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard gegenüber der nationalen Aufsichtsbehörde BaFin abgelehnt. Begründung: Die Aufsichtsbehörde nehme ihre Aufgaben alleine im öffentlichen Interesse wahr.DAX-Mitglied war über Nacht pleiteKurzer Rückblick: Der Kläger kaufte 2019 und 2020 Aktien der Wirecard AG. Der 1999 gegründete Zahlungsdienstleister unterlag der Finanzaufsicht der BaFin. ...Den vollständigen Artikel lesen ...