Nach einem sehr konstruktiven Dialog ändert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Praxis mit Blick auf den sogenannten Überbezug bei Bezugsrechtsemissionen bis zu 8 Mio. EUR. Altaktionäre können damit allein auf der Grundlage eines Wertpapier-Informationsblatts zusätzlich zu ihren Bezugsrechten weitere Aktien aus der Kapitalerhöhung zeichnen (Überbezug); die Vermittlung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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