Für viele Menschen gehört das im Winter hierzulande zum Alltag: das Anbringen einer Frostschutzmatte am Auto, um eine Vereisung der Windschutzscheibe zu verhindern. So auch bei einer Frau, die nach der Fahrt ins Büro das Auto mit einer Frostschutz-Abdeckung vorsorglich für den späteren Weg zurück nach Hause schützen möchte. Doch dabei knickt sie um und bricht sich das Sprunggelenk. Muss der Unfallversicherer in diesem Fall leisten? Mit dieser Rechtsfrage hat sich das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt ...Den vollständigen Artikel lesen ...