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POTSDAM (dpa-AFX) - Der für Medienpolitik zuständige brandenburgische Staatssekretär, Benjamin Grimm, hat nach eigener Aussage von Missständen beim RBB erst aus der Presse erfahren. So habe er etwa vom umstrittenen Bonussystem für Führungskräfte beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) vor dem Bekanntwerden des Sender-Skandals keine Kenntnis gehabt, sagte der SPD-Politiker am Freitag im Untersuchungsausschuss im Landtag in Potsdam.
Grimm war der erste Zeuge, der in dem Ausschuss öffentlich vernommen wurde. Der Ausschuss will herausfinden, wie die Rechtsaufsicht des Landes Brandenburg in den vergangenen Jahren über den RBB ablief. Die AfD, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk besonders häufig und scharf kritisiert, hatte ihn beantragt.
Hintergrund ist der Skandal bei dem öffentlich-rechtlichen ARD-Sender rund um Filzvorwürfe an der Spitze. Im Zentrum stehen seit Sommer 2022 die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Chefaufseher Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch. Inmitten der Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung wurde auch bekannt, dass es im Sender das intransparente Bonussystem gab.
Ein Vertreter der Beraterfirma, die das variable Gehaltssystem für den RBB weiterentwickelte - dieses gab es schon vor der Zeit Schlesingers als Intendantin (ab 2016) -, erläuterte im Ausschuss die genaue Ausgestaltung. Ihm zufolge wurde es nach und nach auf den Kreis der Direktoren ausgeweitet. Auf Veranlassung des Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf sei später dann die Intendantin in die Bonus-Struktur einbezogen worden.
Staatssekretär Grimm sagte auch zum RBB-Skandal: "Es gab - so scheint es - ein System von Verschwendung von öffentlichen Geldern." Und: "Das Geschehene wird Konsequenzen haben." Er nannte als Stellschrauben Veränderungen im ARD-Sender selbst mit mehr Transparenz sowie mehr Kontrollmöglichkeiten für Sendergremien. Die Rechtsaufsicht selbst zählte er in dem Kontext nicht auf.
Über den gesamten Skandal sagte Grimm: "Der Staatskanzlei waren keine gravierenden Rechtsverstöße davor bekannt." Im Turnus von zwei Jahren wechselt die im RBB-Staatsvertrag definierte Rechtsaufsicht zwischen Berlin und Brandenburg. 2021 und 2022 (bis Dezember) hatte Brandenburg die Aufsicht inne, also auch zu der Zeit, als der Sender in eine beispiellose Krise stürzte.
Laut Staatsvertrag unterliegt der ARD-Sender der staatlichen Rechtsaufsicht. Diese kann den Sender bei Verletzung von Rechtsvorschriften auf Maßnahmen oder Unterlassungen hinweisen. Sie kann auch eine Rüge erteilen. Grimm betonte, dass es sich um eine beschränkte Rechtsaufsicht handele - auch mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit. Neben der Rechtsaufsicht habe das Land auch die Möglichkeit wahrgenommen, an Sender-Gremiensitzungen teilzunehmen.
Unterdessen wurde bekannt, dass sich beim Arbeitsgericht Berlin die Zahl der Klagen von ehemaligem RBB-Spitzenpersonal, von dem sich der Sender im Zuge der Krise getrennt hatte, erhöht hat. Eine Gerichtssprecherin teilte am Freitag der Deutschen Presse-Agentur mit, dass nun auch eine Klage des Ex-Verwaltungsdirektors eingegangen sei. Damit gibt es insgesamt vier Klagefälle. Die Kläger wollen damit gegen ihre Kündigung vorgehen./rin/DP/mis