Der Bundesfinanzhof wird bald in einem Präzedenzfall zu Bitcoin & Co entscheiden Von Stefan Rullkötter Der Streitfall: Sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne Einkommensteuergesetzes und damit steuerpflichtig oder handelt es sich um steuerfreie Gewinne, weil Kryptowährungen keine immateriellen Wirtschaftsgüter sind? Über diese Rechtsfrage wird bald ...Den vollständigen Artikel lesen ...