Bei Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen, die zwischen dem 29.07.1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, gibt es ein Widerrufsrecht, wodurch die Verträge bei falscher Kundenbelehrung rückabgewickelt werden können. In einem solchen Fall erhalten die Kunden ihre gesamten Beiträge zurück, ohne Abzug der Verwaltungskosten. So beschreibt es auch verbraucherzentrale.de auf ihrer Website. Das Widerspruchsrecht hat im Normalfall eine Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss - wenn das Versicherungsunternehmen ...Den vollständigen Artikel lesen ...