Ein Artikel von Tobias Wessel, Rechtsanwalt, Bereichsleiter Sachversicherung bei WILHELM Rechtsanwälte Betriebsunterbrechungen - etwa nach einem Brand oder einem Naturereignis - sind Ausnahmesituationen für jedes Unternehmen. Wie lässt sich der akute Sachschaden eingrenzen und schnell beheben? Können Mitarbeiter weiter - notfalls andersartig - beschäftigt werden? Was ist mit vertraglichen Verpflichtungen, etwa gegenüber Kunden? Kann eine Ersatzproduktion für den Zeitraum der Wiederherstellung eingerichtet ...Den vollständigen Artikel lesen ...