In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil behandelte der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts einen Fall, bei dem eine 57-jährige Verwaltungsangestellte eines Finanzamts sich einen Kaffee vom Getränkeautomaten holen wollte und sich auf dem Weg dorthin einen Lendenwirbelbruch zuzog. Die Frau aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg war auf dem nassen Boden ausgerutscht.Grundsätzlich sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert, solange sie einer betriebsbezogenen Tätigkeit nachgehen. Die ...Den vollständigen Artikel lesen ...