Der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG) beschäftigte sich mit einer Rechtsbeschwerde eines 64-jährigen Mannes aus dem Rhein-Neckar-Kreis. Dieser war am 07.10.2022 vom Amtsgericht Heidelberg zu einem Bußgeld verurteilt worden, weil seine Beifahrerin ihn bei einer Autofahrt mit einer Smartphone-App vor Blitzern gewarnt hatte. Das OLG Karlsruhe hat dem Mann in einem Urteil vom 07.02.2023 kein Recht gegeben. Bußgeld wegen Blitzer-App-Nutzung der Beifahrerin Nach den Feststellungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...