Im vorliegenden Sachverhalt hat der Arbeitgeber über eine pauschal dotierte Unterstützungskasse ein rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung (bAV) für seine Angestellten eingerichtet. In einem Schreiben des bAV-Anbieters an die Angestellten vom Dezember 2000 hieß es dazu, dass die Unterstützungskasse Altersrenten gewähre, die monatlich im voraus ausgezahlt würden. Allerdings behalte sich die Versorgungskasse vor, "anstelle einer laufenden Rente eine einmalige Kapitalabfindung in ...Den vollständigen Artikel lesen ...