Hauseigentümer, die Gas- oder Ölheizkessel betreiben, die vor dem 1.1.1994 eingebaut wurden, müssen die alten Heizungsanlagen Ende 2023 ausmustern. Das regelt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Doch offenbar sollen viele Geräte wesentlich früher erneuert werden als bisher erwartet. Im GEG-Entwurf heißt es laut der Welt: "Erdöl- und Erdgaskessel, die bis 1996 eingebaut worden sind, dürfen noch D ...Den vollständigen Artikel lesen ...