Ausländer und länger im Ausland lebende Deutsche können die Erbschaftssteuer auf Immobilien in Deutschland nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) dank einer Gesetzeslücke umgehen. Sie könnten Häuser und Grundstücke über ein Vermächtnis - etwa durch Festlegung im Testament - nach dem Tod steuer...Den vollständigen Artikel lesen ...
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