Privatanleger in Deutschland müssen ihre Gewinne aus Geschäften mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil höchstrichterlich entschieden, nachdem ein Bitcoin-Investor gegen einen saftigen Steuerbescheid geklagt hatte. Eine entscheidende Ausnahme gilt aber weiterhin.Ein namentlich nicht genannter Mann aus Nordrhein-Westfalen hatte eigentlich ein sehr gutes Geschäft gemacht: 2014 kaufte er für 22.585 Euro insgesamt 24 ...Den vollständigen Artikel lesen ...