Die ACCENTRO Real Estate AG habe die Bestätigung des zuständigen Gerichts erhalten, dass keine Anfechtungsklagen gegen die geplante Refinanzierung vorlägen. Bis zum Ablauf der Anfechtungsfrist am 13. Februar 2023 keine Anfechtungsklagen gegen die Vollziehung der Refinanzierung der Anleihe 2020/23 (Volumen 250 Mio. EUR) erhoben worden seien. Mit Ausnahme der Bestellung einer Sicherheit durch eine Portfoliogesellschaft ...Den vollständigen Artikel lesen ...