In einem Urteil vom 26.10.2022 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass es sich bei den Kosten für einen behindertengerechten Umbau des zum selbst genutzten Einfamilienhaus gehörenden Gartens nicht um außergewöhnliche Belastungen handelt. Die Klägerin leidet an einem Post-Polio-Syndrom, aufgrund dessen sie auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Um die Pflanzenbeete im Garten weiterhin erreichen zu können, ließ die Klägerin den Weg vor ihrem Haus pflastern und Hochbeete anlegen. Das Finanzamt ...Den vollständigen Artikel lesen ...