Ein Artikel von Norman Wirth, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte Die Rentenversicherungspflicht von Versicherungsmaklerinnen und -maklern ist kein neues Thema. Sie war bereits wiederholt Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Denn 1998 wurde mit § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VI eine Versicherungspflicht für sogenannte "arbeitnehmerähnliche Selbstständige" eingeführt. Um gleich ein häufiges Missverständnis klarzustellen: Dieser "arbeitnehmerähnliche Selbstständige" hat nichts zu tun ...Den vollständigen Artikel lesen ...