Ein Auto steht am Straßenrand, ein anderes fährt vorbei. Wenn plötzlich die Autotür aufgeht, ist die Haftungsfrage klar: Wer ein- oder aussteigt, muss auf andere Verkehrsteilnehmer achten. Doch wie liegt die Schuldfrage, wenn die Autotür bereits für eine längere Zeit geöffnet ist und es dann zu einem Unfall kommt? Mit dieser Streitfrage hat sich das Landgericht Saarbrücken beschäftigt (LG).Kollision ereignete sich bei DunkelheitIm vorliegenden Sachverhalt stieß eine Fahrerin eines Opel bei Dunkelheit ...Den vollständigen Artikel lesen ...