Ein Artikel von Andreas GrimmBei mehr als der Hälfte der Bestandsverkäufer stoßen wir auf Papierakten: Beratungsprotokolle, Antragskopien, Schadenprotokolle - alle säuberlich abgelegt im Hängeregister oder im Ringordner. Mal als Loseblattsammlung, manchmal aber auch per Klammeraffe "unscanbar" verbunden. Ein solcher "Befund" schreckt viele Nachfolger ab, manche drohen mit Kaufpreisreduzierung.Rechtfertigen Papierakten tatsächlich einen Preisabschlag? Um es gleich vorweg zu sagen: Die goldene Regel ...Den vollständigen Artikel lesen ...