Immer mehr Kleinanleger entscheiden sich für ein Investment in nachhaltige Kapitalanlagen. Deswegen werden Fonds, Versicherungsprodukte und Co. entsprechend ihrer Nachhaltigkeitswirkung von den Anbietern beworben und betitelt. Damit soll der Kunde bereits aus dem Namen ersehen können, ob er ein nachhaltiges Produkt erwirbt. Doch an diese Werbung mit Umweltschutzbegriffen seien allerdings besondere Anforderungen zu stellen, hat nun das Landgericht Stuttgart (LG) geurteilt.Bewerbung ist irreführendIm ...Den vollständigen Artikel lesen ...