Eine private Kindertagesstätte darf den Platz für ein Kind auch ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn dieser Fall so im Betreuungsvertrag geregelt ist. Das hat das Landgericht Koblenz (LG) entschieden.Kündigung war für Eltern überraschendIm konkreten Fall ließen Eltern ihre drei noch nicht schulpflichtigen Kinder in einer privaten Kindertagesstätte betreuen. Laut Vertrag stand beiden Seiten das Recht zu, den Betreuungsplatz mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Davon machte der Kindergarten ...Den vollständigen Artikel lesen ...