Pressemitteilung der Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB:
Warum Sie Ihre Stimmabgabe mit "Nein" sicherstellen sollten.
Am 13. März 2023 sind Anleihegläubiger vom Amtsgericht Oldenburg zu einer Versammlung eingeladen. In dieser soll der Kaufvertrag nachgenehmigt werden, den der Insolvenzverwalter am 31.08.2022 mit der Novalumen GmbH geschlossen hat. Es ist im Interesse der Anleger, dass dieser Kaufvertrag nicht genehmigt wird, jedenfalls nicht in dieser Versammlung.
One Square Advisory Services S. à r. l als Gemeinsame Vertreterin der Anleihegläubiger will trotz erheblichen Interessenskonflikt (persönliche Verflechtungen mit der Käuferin Novalumen GmbH) Stimmrechte ausüben. Anleihegläubiger sollten die One Square Advisory Services S. à r. l ausdrücklich anweisen, für Sie mit "Nein" zu stimmen.
WARUM WIR ZU DIESER EMPFEHLUNG GELANGEN? KURZ UND KNAPP DIE FAKTEN:1. In dem Kaufvertrag vom 31.08.2022 hat der Insolvenzverwalter alle wesentlichen Vermögensgegenstände der Lichtmiete-Gruppe an die Novalumen GmbH verkauft. wenn der Kaufvertrag abgewickelt wurde, sind die Lichtmiete-Gesellschaften "leer".
2. FÜR ANLEIHEGLÄUBIGER IST DAHER GANZ ENTSCHEIDEND, WELCHE GEGENLEISTUNG FÜR DIE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE DER LICHTMIETE-GRUPPE BEZAHLT WIRD.a) Was ist der ...
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