Im April 2021 erkrankte ein Angestellter des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz an Corona. Tage zuvor war eine Kollegin positiv auf das Covid-19-Virus getestet worden. Beide hatten an ihrem Präsenztag eine kurze Unterhaltung geführt. Außerdem befanden sich ihre Büros im Flur einander gegenüberliegend. Daher war der Angestellte der Auffassung, dass es sich bei seiner Ansteckung mit dem Corona-Virus um einen Arbeitsunfall handele. Und klagte auf dessen Feststellung vor dem Sozialgericht Speyer (SG).Unmittelbarer ...Den vollständigen Artikel lesen ...