Die Bundesregierung will die Ladesäulenverordnung erneut ändern - und zwar dahingehend, dass die Frist zur verpflichtenden Implementierung eines Kreditkarten-Terminals um ein Jahr auf den 1. Juli 2024 verlängert wird. Das geht aus einem nun von der Bundesregierung bei der EU eingereichten Referentenentwurf für die dritte Verordnung zur Änderung der LSV hervor. Die zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene ...Den vollständigen Artikel lesen ...