Rein ökonomisch betrachtet mag ein Tier nur wenig wert sein. Wird es verletzt, kann es sein, dass der Schädiger Behandlungskosten zu ersetzen hat, die den Wert des Tieres um ein Vielfaches übersteigen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle (OLG) geurteilt.Behandlungskosten betragen 14.000 EuroIm vorliegenden Fall hat ein 24 Jahre alter Wallach des Klägers im Sommer 2019 einen wirtschaftlichen Wert von etwa 300 Euro. Ein Sachverständiger beschrieb ihn als "Weidekameraden", der als "Gesellschafter" ...Den vollständigen Artikel lesen ...