Immobilien in Deutschland können steuerfrei übertragen werden, wenn das Objekt durch ein ausländisches Vermächtnis zugewendet wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem neuen Urteil entschieden. Welche rechtlichen Details wichtig sind Von Stefan Rullkötter Der Fall: Eine 2013 verstorbene Tante hatte beim Ableben ihren Wohnsitz in der Schweiz. Sie vermachte ihrer in den USA lebenden Nichte eine Immobilie in München. Im Jahr 2014 wurde das ...Den vollständigen Artikel lesen ...