DJ Finanzministerium veröffentlicht Entwurf zur Umsetzung globaler Mindeststeuer
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Das Bundesfinanzministerium hat einen Entwurf für das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur globalen Mindeststeuer in deutsches Recht vorgelegt. "Der interessierten Fachöffentlichkeit wird damit schon vor dem offiziellen Gesetzgebungsverfahren die Möglichkeit gegeben, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen", erklärte das Ministerium auf seiner Internetseite. Dies soll laut den Angaben bis zum 21. April erfolgen.
Steuerpflichtig seien vor allem Geschäftseinheiten, die im Inland gelegen sind und zu einer Unternehmensgruppe gehören, die in ihren Konzernabschlüssen in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjahr Umsatzerlöse von 750 Millionen Euro oder mehr ausgewiesen hat, erklärte das Ministerium in dem Entwurf. Jede dieser steuerpflichtigen Geschäftseinheiten muss demnach einen Mindeststeuer-Bericht für das Geschäftsjahr an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Keine Anwendung soll das Gesetz etwa auf staatliche Einheiten oder Nichtregierungsorganisationen finden.
Kurz nach der Veröffentlichung wurde allerdings erste Kritik laut. "Der Gesetzentwurf des Bundes zur Umsetzung der neuen Mindeststeuer umfasst 89 Paragraphen - eine enorme Wucht an hochkomplexen Normen und zusätzlicher Bürokratie", erklärte der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU). "Dieses neue Bundessteuergesetz stellt nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Finanzverwaltung vor massive Herausforderungen." Der Entwurf sei viel zu kompliziert. Sämtliche Vereinfachungsmöglichkeiten müssten ausgeschöpft werden, damit die Steuer nicht zu einem Bürokratiemonster für Wirtschaft und Verwaltung werde.
Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) warnte vor massiven Standortnachteilen. "Deutschland muss alles daransetzen, dass die globale Mindeststeuer einfach und unbürokratisch zu handhaben ist", sagte Berthold Welling, Geschäftsführer Nachhaltigkeit, Recht und Steuern im VCI. "Es darf kein weiteres Bürokratiemonster entstehen. Sonst leiden deutsche Stammhäuser unter einem massiven Standortnachteil." Deutsche Unternehmen liefen Gefahr, im Vergleich beispielsweise zu US-Unternehmen ins Hintertreffen zu geraten.
Umso mehr müssten alle Öffnungsklauseln der EU-Richtlinie genutzt werden, um den Bürokratieaufwand zu mildern. Hierzu zähle vor allem eine dauerhafte Umsetzung der OECD-Übergangserleichterungen. Der VCI verwies darauf, dass andernfalls jede einzelne rechtliche Einheit im Unternehmen einen Einzelabschluss nach völlig neuen Rechnungslegungsstandards erstellen müsse.
Am 8. Oktober 2021 hatte sich die weltweite Staatengemeinschaft bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf die grundlegende Ausgestaltung der künftigen internationalen Unternehmensbesteuerung geeinigt, inzwischen haben sich dem 138 Länder angeschlossen. Ein Zwei-Säulen-Modell sieht eine Neuverteilung der Besteuerungsrechte an Gewinnen internationaler Konzerne sowie eine globale Mindeststeuer für multinationale Unternehmen in Höhe von 15 Prozent vor. Zur einheitlichen Umsetzung innerhalb der Europäischen Union hatten die EU-Mitgliedsstaaten am 15. Dezember 2022 eine Richtlinie beschlossen, die bis Ende dieses Jahres in nationales Recht umgesetzt werden muss.
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March 20, 2023 13:04 ET (17:04 GMT)
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