Schon seit einer Weile zankt die Commerzbank sich vor Gericht mit einer ehemaligen Mitarbeiterin, welche sich von dem Unternehmen diskriminiert fühlt. Im Jahre 2012 wurde ihr eine Beförderung nach eigener Ansicht nur deshalb untersagt, weil sie sich zuvor in Elternzeit begeben hat. Nun hat ein Arbeitsgericht in London ein Urteil gesprochen.
Die Richter folgten dabei der Argumentation der Klägerin und sprachen davon, dass jene ohne Diskriminierung eine Aufstiegschance von 60 Prozent gehabt hätte. Die Commerzbank (DE000CBK1001) soll nun Schadenersatz in Höhe ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Die Richter folgten dabei der Argumentation der Klägerin und sprachen davon, dass jene ohne Diskriminierung eine Aufstiegschance von 60 Prozent gehabt hätte. Die Commerzbank (DE000CBK1001) soll nun Schadenersatz in Höhe ...Den vollständigen Artikel lesen ...