Die ESG-Abfragepflicht für Finanzanlagenvermittlung ist einen entscheidenden Schritt näher gerückt. Denn die dafür notwendige Änderung in der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVerV) steht nun auf der Agenda der Bundesratssitzung am 31.03.2023, wie es der Website des Bundesrates zu entnehmen ist. AfW begrüßt diesen Schritt Unter Tagesordnungspunkt 39 der 1032. Sitzung des Bundesrates heißt es lapidar: Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung. Und durch diese ...Den vollständigen Artikel lesen ...