Viele Immobilienbesitzer kümmern sich ab Ende März wieder verstärkt um den Garten. Was sie bei ihren "Grün-Anlagen" in puncto Aufwendungen und Grundstückshandel steuerlich beachten sollten Von Stefan Rullkötter Ausgaben für Gärtner und Reinigungskräfte Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen sind bei unbarer Zahlung zu 20 Prozent (maximal 4000 Euro) direkt von der Steuerschuld abziehbar. Neben Ausgaben für Haushaltshilfen gilt dies auch für Gärtner, ...Den vollständigen Artikel lesen ...