Mitteilung der BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte mbH:
Die blueplanet Investments AG hat im Jahr 2021 einen sogenannten Green Bond in Form einer Wandelschuldverschreibung (ISIN: DE000A3H3F75 / WKN: A3H3F7) emittiert. Die Anleihe wird im Freiverkehr gehandelt und wurde sowohl von privaten als auch von institutionellen Anlegern gezeichnet.
I. Ad-hoc-Meldung der Emittentin
Am 17.03.2023 hat der Vorstand im Namen der Gesellschaft eine sogenannte Insiderinformation veröffentlicht. Bereits zu diesem Zeitpunkt war die halbjährliche Zinszahlung der Anleihe fällig. Die am 26.02.2023 fällige Zinszahlung wurde nicht an die Anleihegläubiger ausgezahlt.
Der Vorstand kündigt nun die Einberufung einer außerordentlichen Anleihegläubigerversammlung an.
Die angekündigte Tagesordnung sieht (1.) eine Änderung der Anleihebedingungen sowie (2.) die Abstimmung über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters vor.
1. Änderung der Anleihebedingung
Eine Änderung der Anleihebedingung soll - so die Mitteilung der Gesellschaft - eine Sanierung der Gesellschaft ermöglichen. Zu den Hintergründen äußert sich die Gesellschaft selbst:
"Diese [Sanierungsbemühungen] sind daher nötig geworden, dass (i) geführte Gespräche mit einem Investor im gesetzten Zeitrahmen leider noch nicht abgeschlossen werden konnten, (ii) sich Verschiebungen bei erwarteten Kapitalflüssen ergeben ...
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