Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Reisenden im Streit mit ihrem Reiserücktrittsversicherer gestärkt. Laut einem aktuellen BGH-Urteil sind nämlich von der Reiserücktrittsversicherung auch verloren gegangene Bonus-Flugmeilen gedeckt.Reise wegen Krankheit nicht angetretenIm konkreten Sachverhalt buchte ein Mann bei einer Fluggesellschaft einen Hin- und Rückflug in die USA, die er mit Bonusmeilen aus dem von der Fluggesellschaft angebotenen Bonusprogramm bezahlte. Wegen einer Erkrankung ...Den vollständigen Artikel lesen ...