Bereits zu Jahresbeginn 2023 hatte sich angedeutet, dass auf Finanzdienstleister wie Banken und Versicherungsvermittler, aber auch FinTechs und InsurTechs zusätzliche Pflichten bei Fernabsatzverträgen zukommen (AssCompact berichtete). Nun hat der EU-Gesetzgeber einen entscheidenden Schritt dahin unternommen. Denn am 28.03.2023 stimmte der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im EU-Parlament der Vorlage zu, die die entsprechenden Änderungen der EU-Vorschriften für im Fernabsatz abgeschlossene ...Den vollständigen Artikel lesen ...