Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2020 hatte zum Zweck, dass bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum nur noch möglich sein sollen, wenn vorher alle Gemeinschaftseigentümer darüber abgestimmt haben. Allerdings haben einzelne Eigentümer bei bestimmten Vorhaben einen Anspruch, dass ihnen die Durchführung per Beschluss gestattet wird (sog. Beschlusszwang). In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) diesen Beschlusszwang auch bei bereits begonnenen Bauprojekten ...Den vollständigen Artikel lesen ...