Leser fragen - die Redaktion antwortet Von Stefan Rullkötter Ich ärgere mich wie viele betroffene Kunden noch heute, dass meine Bank mir in der langjährigen Nullzinsphase "Verwahrentgelte" für Guthaben auf dem Girokonto berechnet hat. Ist schon gerichtlich geklärt, ob diese " Strafzinsen" zulässig waren?Börse Online: Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat kürzlich entschieden, dass ein Geldinstitut berechtigt ist, für die Verwahrung von Guthaben ...Den vollständigen Artikel lesen ...