Nachdem im vergangenen Jahr der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) Tesla verklagt hatte, ist nun in erster Instanz eine Entscheidung gefallen. Demnach darf Tesla mit einem CO2-Ausstoß "0 g/km" werben, wie das Landgericht Berlin (Az. 52 O 242/22) mitgeteilt hat. Der vzbv wird gegen das Urteil jedoch Berufung einlegen. Der vzbv hatte Tesla vorgeworfen bei der Werbung zur CO2-Ersparnis beim ...Den vollständigen Artikel lesen ...