Die Zurich Gruppe Deutschland hebt zum 1. Juli 2023 den Sonderstatus einer überstandenen Covid-19-Infektion in der Existenzabsicherung auf. Bisher mussten zwischen Genesung und dem Abschluss einer Berufs- oder Todesfallabsicherung mindestens vier Wochen verstreichen. Diese Sonderregelung entfällt zum 1. Juli. Ab dann wird eine überstandene Covid-Erkrankung vergleichbar mit anderen überstandenen Infektionskrankheiten behandelt, so der Versicherer. Covid-19 und Long-Covid-Erkrankungen werden zwar ...Den vollständigen Artikel lesen ...