Regulatorische Neuigkeiten:
Lysogene (FR0013233475 LYS), ein Phase-3-Gentherapie-Plattform-Unternehmen, das auf Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS) abzielt, gibt bekannt, dass vor Ablauf der Frist am 12. April 2023 kein Übernahmeangebot eingereicht wurde.
Zur Erinnerung: Die Suche nach Käufern war Teil des laufenden Sanierungsverfahrens, das mit Beschluss des Handelsgerichts Nanterre vom 24. Januar 2023 eröffnet wurde.
Das Handelsgericht Nanterre soll in den kommenden Wochen über das weitere Vorgehen im Sanierungsverfahren und über die mögliche Eröffnung eines gerichtlichen Liquidationsverfahrens entscheiden.
In diesem Zusammenhang bleibt die Notierung der Aktien von Lysogene ausgesetzt.
Über Lysogene
Lysogene ist ein Gentherapie-Unternehmen, das sich auf die Behandlung von seltenen Krankheiten des zentralen Nervensystems (ZNS) konzentriert. Das Unternehmen hat eine einzigartige Fähigkeit aufgebaut, die Bereitstellung von Gentherapien für das ZNS zur Behandlung von lysosomalen Erkrankungen und anderen Erkrankungen des ZNS zu ermöglichen. Eine klinische Phase-2/3-Studie in MPS IIIA ist im Gange. Eine adaptive klinische Studie bei GM1-Gangliosidose ist ebenfalls im Gange. Lysogene entwickelt auch einen innovativen AAV-Gentherapieansatz zur Behandlung des Fragile-X-Syndroms, einer genetischen Erkrankung im Zusammenhang mit Autismus. Das Unternehmen hat außerdem eine exklusive weltweite Lizenzvereinbarung mit Yeda, dem kommerziellen Zweig des Weizmann Institute of Science, für einen neuartigen Gentherapiekandidaten für die Parkinson-Krankheit mit GBA1-Mutationen abgeschlossen. www.lysogene.com.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, insbesondere über den Fortschritt der klinischen Studien und den Cash-Runway des Unternehmens. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass seine Erwartungen auf vernünftigen Annahmen beruhen, unterliegen alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen über zukünftige Ereignisse, mit Ausnahme von Aussagen über historische Fakten, (i) Änderungen ohne vorherige Ankündigung, (ii) Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, (iii) Ergebnissen klinischer Studien, (iv) erhöhten Herstellungskosten, (v) potenziellen Ansprüchen auf seine Produkte. Zu diesen Aussagen können unter anderem Aussagen gehören, denen Wörter wie "anstreben", "glauben", "erwarten", "anstreben", "beabsichtigen", "können", "antizipieren", "schätzen", "planen", "objektiv", "projizieren", "werden", "können", "wahrscheinlich", "sollten", "würden", "könnten" und andere Wörter und Begriffe mit ähnlicher Bedeutung oder deren Verneinung vorangestellt sind. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen inhärenten Risiken und Ungewissheiten, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen und dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den erwarteten Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Eine weitere Liste und Beschreibung dieser Risiken, Ungewissheiten und sonstigen Risiken finden Sie in den behördlichen Einreichungen des Unternehmens bei der französischen Autorité des Marchés Financiers, einschließlich des universellen Registrierungsformulars 2021, das am 19. April 2022 bei den französischen Marktbehörden registriert wurde, sowie in zukünftigen Einreichungen und Berichten des Unternehmens. Darüber hinaus gelten diese zukunftsgerichteten Aussagen nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Die Leser werden davor gewarnt, sich übermäßig auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, übernimmt das Unternehmen keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder die Gründe zu aktualisieren, warum die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten abweichen könnten, selbst wenn in Zukunft neue Informationen verfügbar werden. Wenn das Unternehmen eine oder mehrere zukunftsgerichtete Aussagen aktualisiert, sollte daraus kein Schluss gezogen werden, dass es zusätzliche Aktualisierungen in Bezug auf diese oder andere zukunftsgerichtete Aussagen vornehmen wird oder nicht.
Diese Pressemitteilung wurde sowohl in französischer als auch in englischer Sprache erstellt. Im Falle von Unterschieden zwischen den beiden Texten hat die französische Sprachfassung Vorrang.
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