DJ PTA-Adhoc: Mühlbauer Holding Aktiengesellschaft: Dividendenbekanntmachung - Berichtigung der Bekanntmachung vom 07. August 2015
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Roding (pta/19.04.2023/09:45) - Mit Bekanntmachung vom 07. August 2015 hat der Vorstand der Mühlbauer Holding AG die in der ordentlichen Hauptversammlung am 06. August 2015 beschlossene Verwendung des Bilanzgewinnes bekannt gemacht (Dividendenbekanntmachung). In der Dividendenbekanntmachung wurde unter anderem mitgeteilt, dass die Dividende für das Geschäftsjahr 2014 in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet werde und daher kein Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolge. Tatsächlich wurde die Dividende in voller Höhe aus dem ausschüttbaren Gewinn (§ 27 Abs. 1 Satz 5 KStG) geleistet. Es ergibt sich somit folgende korrigierte Dividendenbekanntmachung:
Die 1. ordentliche Hauptversammlung der Mühlbauer Holding AG hat am 06. August 2015 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 16.372.826,06 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,00
je dividendenberechtigter Stückaktie Euro 14.562.309,00
Vortrag auf neue Rechnung Euro 1.810.517,06
Die Dividende wurde ab dem 07. August 2015 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Banken ausgezahlt.
Da die Dividende in voller Höhe aus dem ausschüttbaren Gewinn ausgezahlt wurde, unterliegt diese grundsätzlich einem Abzug von 25 % Kapitalertragssteuer sowie des darauf zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (gesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragssteuer.
Roding, im April 2023
Mühlbauer Holding AG
Der Vorstand
(Ende)
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April 19, 2023 03:45 ET (07:45 GMT)