Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 19.04.2023 tritt die ESG-Abfragepflicht für 34f-Vermittler am 20.04.2023 in Kraft. Demnach müssen ab 20.04.2023 nun auch Finanzdienstleister mit Zulassung nach § 34f Gewerbeordnung die komplexen EU-Vorschriften zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen ...Den vollständigen Artikel lesen ...