Ein Hufschmied haftet nicht für den Fall, wenn am nächsten Tag nach dem Beschlagen ein Pferd mit Stocklahmheit im Stall aufgefunden wird und ein alter Nagel aus dem Hufstrahl entfernt werden muss. Das haben die Richter am Landgericht Koblenz (LG) entschieden.Mehrere Zentimeter langer Nagel steckte im HufIm vorliegenden Fall betreibt die Klägern ein Gestüt und hält mehrere Pferde für den nationalen und internationalen Vielseitigkeitssport. Der beklagte Hufschmied beschlug im Oktober 2019 auf dem ...Den vollständigen Artikel lesen ...