Vor dem Bundesgerichtshof wurde heute, 20.04.2023, ein Urteil über eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgehaltene Reservierungsgebühr für ein Grundstück mit Einfamilienhaus gefällt, die eine Immobilienmaklerin von ihren Kunden forderte. Nachdem der Kauf nicht zustande gekommen war, forderten die Kunden die Gebühr zurück - doch die Maklerin weigerte sich. Eine Klage gegen die Maklerin war die Folge.Sachverhalt und bisheriger ProzessverlaufIm Rahmen der Gespräche und der Beabsichtigung ...Den vollständigen Artikel lesen ...