Ein Artikel von Dr. Frank Baumann, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Sozietät Wolter Hoppenberg Der Bundesgerichtshof (BGH) hat durch aktuelles Urteil vom 15.12.2022 (Az.: I ZR 8/19) klargestellt, dass ein Unternehmen als Versicherungsvermittler im Sinne des § 34 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung (GewO) einzustufen ist und deshalb einer vermittlerrechtlichen Erlaubnis der zuständigen IHK bedarf, wenn es als Versicherungsnehmer eine Auslandsreisekrankenversicherung sowie eine Auslands- und ...Den vollständigen Artikel lesen ...